Verhaltenstherapeutische Behandlung und meine Arbeitsweise

Bozena Maria Ludwig / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes und von den Krankenkassen zugelassenes Behandlungsverfahren. Bei der verhaltenstherapeutischen Behandlung stehen das aktuelle Problem und seine Bewältigung im Vordergrund. Die verhaltenstherapeutische Sichtweise geht davon aus, dass problematische bzw. destruktive Verhaltensmuster (Gedanken, Gefühle, körperliche Reaktionen und äußerlich sichtbare Reaktionen) erlernt wurden, so dass der Patient unter Einsatz von verhaltenstherapeutischen Techniken, neue konstruktive Verhaltensmuster erlernen kann, um dann weniger auf schädliche Verhaltensmuster zurückzugreifen.
Die Problem- und Bedingungsanalyse ist an den aktuellen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten (unter Einbeziehung seines Umfelds) ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Eine genaue diagnostische Klärung des Problems (unter Einsatz von Bedingungs- und Problemanalysen) ist ein wichtiger elementarer Behandlungsbaustein der Verhaltenstherapie. Dabei ist mir ein transparentes Vorgehen in einer wertschätzenden und vertrauensvollen Atmosphäre sehr wichtig. In der Therapie soll sich gemeinsam mit Ihnen/mit dir auf den Weg gemacht werden, die aktuellen problematischen Verhaltensweisen zu analysieren, neue Verhaltensweisen (auch unter Einsatz von Hausaufgaben) zu erproben, um sie dann funktional im Alltag zu etablieren. Hierbei lege ich großen Wert darauf, dass Sie/du ein „Experte“ für eigene Belange sind/bist, um im Laufe der Therapie zunehmend selbstständig eigene Probleme zu analysieren und diese funktional zu bewältigen.
Bozena Maria Ludwig / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Kostenübernahme der Verhaltenstherapie

Bozena Maria Ludwig / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Privat Versicherte und Beihilfeempfänger:

Die Kosten werden von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in der Regel problemlos übernommen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler:

Sie können die Kosten der Therapie auch selbst übernehmen. Die Höhe der Kosten für eine Sitzung (50 Min.) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte:

Für gesetzlich Krankenversicherte können die Behandlungskosten im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ erfolgen. D. h. es gibt einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Es ist daher möglich, dass die psychotherapeutische Behandlung bei mir in einer Privatpraxis auf Kostenerstattung erfolgen kann, wenn die Wartezeiten bei einigen Ärzten / Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann. Über die notwendigen Schritte zur Beantragung der Kostenerstattung im Kostenerstattungsverfahren informiere ich Sie/ dich gern.