Die Kosten werden von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in der Regel problemlos übernommen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Sie können die Kosten der Therapie auch selbst übernehmen. Die Höhe der Kosten für eine Sitzung (50 Min.) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für gesetzlich Krankenversicherte können die Behandlungskosten im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ erfolgen. D. h. es gibt einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Es ist daher möglich, dass die psychotherapeutische Behandlung bei mir in einer Privatpraxis auf Kostenerstattung erfolgen kann, wenn die Wartezeiten bei einigen Ärzten / Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann. Über die notwendigen Schritte zur Beantragung der Kostenerstattung im Kostenerstattungsverfahren informiere ich Sie/ dich gern.